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Digital Markets Act (DMA)

  • , Von Paul Waite
  • 20 min Lesezeit

Das Gesetz über digitale Märkte hat die Funktionsweise der weltweit größten Technologieplattformen in der Europäischen Union grundlegend verändert. Ob Sie als Unternehmen auf große Plattformen angewiesen sind, als App-Entwickler faire Bedingungen anstreben oder sich als Verbraucher fragen, warum Ihr Smartphone Sie nun zur Auswahl eines Standardbrowsers auffordert – diese Verordnung betrifft Sie unmittelbar.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles Wissenswerte über die DMA – von der Benennung der Gatekeeper bis hin zu den Durchsetzungsmechanismen –, damit Sie verstehen, wie diese wegweisende Gesetzgebung die digitalen Märkte in der gesamten EU verändert.

Kurzinfo: Was das Gesetz über digitale Märkte bewirkt

  • Die DMA (Verordnung (EU) 2022/1925) ist ein EU-Gesetz, das sicherstellen soll, dass große digitale Plattformen – die als „Gatekeeper“ bezeichnet werden – sich gegenüber Geschäftskunden und europäischen Verbrauchern fair verhalten.

  • Die Verordnung trat am 1. November 2022 in Kraft und ist seit dem 2. Mai 2023 anwendbar; die vollständige Einhaltung durch die Gatekeeper ist ab dem 6. März 2024 erforderlich.

  • Es zielt auf bestimmte Kernplattformdienste ab (Online-Suchmaschinen, App-Stores, soziale Online-Netzwerke, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und mehr), wenn diese von großen Unternehmen mit etablierter Marktmacht angeboten werden.

  • Der DMA ergänzt die traditionelle Kartellrechtsdurchsetzung um Ex-ante-Regeln (klare Gebote und Verbote) und wird zentral von der Europäischen Kommission durchgesetzt.

  • Zu den wichtigsten Sanktionen gehören Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes (20 % bei wiederholter Nichteinhaltung) und mögliche strukturelle Abhilfemaßnahmen bei systematischen Verstößen.

Was ist das Gesetz über digitale Märkte? (Verordnung (EU) 2022/1925)

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) ist ein Eckpfeiler der EU-Digitalstrategie und steht neben dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der DSGVO und der Verordnung über die Nutzung von Plattformen für Unternehmen (Platform-to-Business-Verordnung, P2B-Verordnung). Die vollständige Rechtsbezeichnung lautet: Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor.

Die DMA zielt darauf ab, strukturelle Probleme digitaler Märkte – Netzwerkeffekte, Datenvorteile und Lock-in-Dynamiken – durch die direkte Anwendung harmonisierter Regeln auf bestimmte Gatekeeper zu lösen. Diese Verordnung gilt unabhängig vom Sitz eines Unternehmens, sofern dieses Geschäftskunden oder Endkunden mit Sitz oder Niederlassung in der EU bedient.

Anders als das traditionelle Wettbewerbsrecht, das langwierige Einzelfalluntersuchungen nach Eintritt eines Schadens erfordert, verfolgt die DMA einen vorausschauenden Ansatz mit vordefinierten Verpflichtungen für alle relevanten Kernplattform-Dienstleister, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Dies ermöglicht ein schnelleres Eingreifen, bevor sich unlautere Praktiken verfestigen.

Zu den wichtigsten regulatorischen Zielen der DMA gehören:

  • Gewährleistung wettbewerbsfähiger und fairer Märkte für Kernplattformdienste

  • Verhindern, dass Gatekeeper ihre Position zum Nachteil von Wettbewerbern ausnutzen

  • Förderung von Innovationen durch Abbau von Barrieren für Marktteilnehmer

  • Erweiterung der Wahlmöglichkeiten und der Kontrolle der Verbraucher über ihre persönlichen Daten

Zeitplan und Gesetzgebungsverfahren

Die DMA entstand aus der Europäischen Digitalstrategie 2020 und ist Teil einer umfassenderen Welle von EU-Technologieregulierungen, die darauf abzielen, faire Märkte zu schaffen und die Nutzer im digitalen Sektor zu schützen.

Die Europäische Kommission legte den DMA-Vorschlag am 15. Dezember 2020 zusammen mit dem Digital Services Act vor. Das Europäische Parlament nahm seine Position im Dezember 2021 an und erzielte am 24. März 2022 eine politische Einigung mit dem Rat.

Wichtige Daten in der Entwicklung der DMA:

  • 14. September 2022: Formelle Annahme der Verordnung

  • 12. Oktober 2022: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

  • 1. November 2022: Inkrafttreten

  • 2. Mai 2023: Beginn der Bewerbungsphase

  • 3. Juli 2023: Frist für Unternehmen zur Meldung des potenziellen Gatekeeper-Status

  • 6. September 2023: Die Kommission ernannte die ersten Gatekeeper.

  • 6. März 2024: Frist für die Gatekeeper zur vollständigen Erfüllung aller auferlegten Verpflichtungen

Die Kommission muss die Wirksamkeit der Verordnung alle drei Jahre überprüfen; eine erste umfassende Evaluierung wird voraussichtlich um das Jahr 2026 erfolgen. Die Untersuchungen wegen Nichteinhaltung begannen im März 2024 und markierten damit den Beginn der aktiven Durchsetzung.

Schlüsselbegriffe und Definitionen im Rahmen des DMA

Die Artikel 1 und 2 der DMA legen die Kernbegriffe fest, die bestimmen, wer unter die Regulierung fällt und für welche Dienstleistungen. Das Verständnis dieser Definitionen ist unerlässlich, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Ein Gatekeeper ist ein von der Kommission benanntes Unternehmen, das bestimmte quantitative Schwellenwerte und qualitative Kriterien erfüllt und eine wichtige Schnittstelle zwischen Geschäftskunden und Endnutzern darstellt. Gatekeeper kontrollieren den Zugang zu digitalen Märkten und haben dadurch erheblichen Einfluss darauf, wie andere Unternehmen Endnutzer erreichen.

Zu den Kernplattformdiensten, die von der DMA abgedeckt werden, gehören:

  • Online-Vermittlungsdienste (Marktplätze, App-Stores)

  • Online-Suchmaschinen

  • Online-soziale Netzwerke

  • Video-Sharing-Plattformdienste

  • Nummernunabhängige zwischenmenschliche Kommunikationsdienste (Messaging-Apps)

  • Betriebssysteme

  • Webbrowser

  • Virtuelle Assistenten

  • Cloud-Computing-Dienste

  • Online-Werbedienstleistungen (einschließlich der Bereitstellung von Online-Werbedienstleistungen über verschiedene Netzwerke)

Weitere wichtige Begriffe:

  • Geschäftskunden: Unternehmen, die die Kernplattformdienste nutzen, um Endkunden zu erreichen (Händler, App-Entwickler, Werbetreibende).

  • Endnutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Kernplattformdienste für Zwecke außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nutzt.

  • Ranking: Die relative Bedeutung, die Produkten oder Dienstleistungen in Suchergebnissen oder Empfehlungen beigemessen wird.

Der DMA konzentriert sich auf spezifische Dienstleistungen und nicht auf ganze Unternehmen – ein einzelnes Unternehmen kann mehrere festgelegte Kernplattformdienste anbieten, während andere Dienstleistungen davon unberührt bleiben. Alle Definitionen gelten einheitlich in allen Mitgliedstaaten, um eine rechtliche Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.

Wie Unternehmen zu Gatekeepern werden

Die Kommission bestimmt Gatekeeper mithilfe eines strukturierten Verfahrens, das quantitative Schwellenwerte mit einer qualitativen Bewertung kombiniert. Unternehmen, die bestimmte Größen- und Nutzerkennzahlen erfüllen, gelten als Gatekeeper, sofern sie diese Annahme nicht durch stichhaltige Beweise widerlegen können.

Quantitative Schwellenwerte gemäß Artikel 3:

Kriterium

Schwelle

Jährlicher EU-Umsatz

Mindestens 7,5 Milliarden Euro in jedem der letzten drei Geschäftsjahre

Marktkapitalisierung

Mindestens 75 Milliarden Euro (oder ein entsprechender Verkehrswert)

Geografische Reichweite

Derselbe relevante Kernplattformdienst wird in mindestens drei Mitgliedstaaten bereitgestellt

Monatlich aktive Endnutzer

Mindestens 45 Millionen davon befinden sich in der EU.

Jährlich aktive Geschäftskunden

Mindestens 10.000 davon sind in der EU ansässig.

Unternehmen, die diese Schwellenwerte erreichen, müssen die Kommission unverzüglich unter Vorlage detaillierter und nachprüfbarer Daten benachrichtigen. Die Kommission hat nach Eingang aller Informationen 45 Arbeitstage Zeit, um eine Entscheidung über die Einstufung zu treffen.

Über quantitative Schwellenwerte hinaus kann die Kommission Gatekeeper auf der Grundlage qualitativer Indizien benennen – starke Netzwerkeffekte, datengetriebene Vorteile, vertikale Integration oder signifikante Lock-in-Effekte, die die Nutzer daran hindern, zu ähnlichen Diensten zu wechseln.

Die Entscheidungen über die Benennung von Plattformen werden mindestens alle drei Jahre überprüft, und die Kommission führt eine öffentliche Liste der Gatekeeper und ihrer jeweiligen Kernplattformdienste.

Identifizierte Gatekeeper und zentrale Plattformdienste (Stand 2024–2025)

Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission die ersten sechs Gatekeeper-Unternehmen und listete 22 zentrale Plattformdienste auf. Diese Liste wurde seither im Rahmen laufender Marktuntersuchungen aktualisiert.

Benannte Gatekeeper ab Ende 2024/Anfang 2025:

  • Alphabet – Google Suche, Google Play (Software-App-Store), YouTube, Google Maps, Google Shopping, Google Chrome, Android und Online-Werbedienste

  • Amazon – Amazon Marketplace und Amazon Ads

  • Apple – iOS, Safari, App Store und iPadOS (hinzugefügt im April 2024)

  • ByteDance – TikTok

  • Meta – Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Meta-Anzeigen

  • Microsoft – Windows, LinkedIn

Die Entscheidung vom April 2024, Apples iPadOS als zusätzlichen Kernplattformdienst einzustufen, folgte einer Marktuntersuchung gemäß Artikel 17 DMA. Dies verdeutlicht das aktive Vorgehen der Kommission bei der Erweiterung des regulatorischen Rahmens, wenn angebotene Dienste die Kriterien einer Gatekeeper-Funktion erfüllen.

Im Februar 2024 untersuchte die Kommission die Angelegenheit, stufte aber letztendlich weder Microsofts Bing, Edge und Microsoft Advertising noch Apples iMessage ein, da sie zu diesem Zeitpunkt die relevanten Schwellenwerte nicht erreichten.

Mehrere große Digitalunternehmen – darunter Booking.com, Airbnb, Spotify, X (ehemals Twitter) und Samsung – wurden zwar geprüft, sind aber bis Ende 2024 noch nicht als solche eingestuft. Einige erreichen nicht die erforderlichen Nutzerzahlen, während andere weiterhin geprüft werden.

Die Kommission führt jährliche Überprüfungen potenzieller neuer Gatekeeper durch und aktualisiert die öffentliche Liste regelmäßig. Dieser dynamische Ansatz gewährleistet, dass aufstrebende Online-Plattformen mit wachsender Marktmacht in den Regulierungsrahmen aufgenommen werden.

Pflichten und Verbote für Gatekeeper

Der Kern der DMA besteht aus einem detaillierten Katalog von Pflichten und Verboten in den Artikeln 5–7, die für jeden festgelegten Kernplattformdienst gelten. Diese Regeln zielen darauf ab, unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern und sicherzustellen, dass Geschäftskunden und Verbraucher Zugang zu digitalen Märkten erhalten, ohne unfairen Bedingungen ausgesetzt zu sein.

Artikel 5 „harte“ Verpflichtungen (sofort anwendbar):

  • Verbot der Zusammenführung personenbezogener Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg ohne ausdrückliche, DSGVO-konforme Einwilligung des Endnutzers

  • Verbot der Nutzung personenbezogener Daten von Geschäftskunden und deren Kunden für konkurrierende eigene Dienstleistungen

  • Anforderung, die es Geschäftskunden ermöglicht, Produkte oder Dienstleistungen auf anderen Kanälen zu unterschiedlichen Preisen oder Konditionen anzubieten.

  • Verbot, von Geschäftskunden die Nutzung der Identifikations- oder Zahlungsdienste des Gatekeepers zu verlangen

  • Verbot, Geschäftskunden daran zu hindern, Beschwerden über Gatekeeper-Praktiken bei den Behörden zu melden

Verpflichtungen gemäß Artikel 6 (vorbehaltlich weiterer Spezifizierung):

  • Verbot der Selbstbevorzugung in Rankings – Gatekeeper dürfen ihre eigenen Dienste in den Suchergebnissen nicht gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen.

  • Anforderung, die Installation von App-Stores von Drittanbietern und das Sideloading von Softwareanwendungen zu ermöglichen

  • Verbot der Verknüpfung von Kernplattformdiensten mit anderen Diensten auf eine Weise, die die Wahlmöglichkeiten der Nutzer einschränkt

  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Preisinformationen und Leistungsdaten für Werbetreibende und Verlage zur unabhängigen Überprüfung

  • Anforderung, Endbenutzern die einfache Deinstallation vorinstallierter Apps und die Änderung der Standardeinstellungen für Webbrowser, Online-Suche und virtuelle Assistenten zu ermöglichen.

Interoperabilitätsverpflichtungen gemäß Artikel 7 für Messaging-Dienste:

Anbieter von nummernunabhängigen zwischenmenschlichen Kommunikationsdiensten müssen die Interoperabilität mit Drittanbietern von Messaging-Diensten gewährleisten. Dies umfasst gestaffelte Zeitpläne für dienstübergreifende Textnachrichten, Bild- und Videoübertragung sowie schließlich Sprach- und Videoanrufe – alles unter Einhaltung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und der Sicherheitsstandards.

Maßnahmen zur Nutzerwahl:

  • Ermöglichen Sie es Endbenutzern, vorinstallierte Softwareanwendungen einfach zu deinstallieren.

  • Ermöglichen Sie das Ändern von Standardeinstellungen für Browser, Suchmaschinen und virtuelle Assistenten, ohne dass übermäßige Schritte erforderlich sind.

  • Verbot von Dark Patterns, die Nutzer durch manipulatives Design zu Gatekeeper-Diensten lenken.

Die Gatekeeper müssen detaillierte Fahrpläne zur Einhaltung der Vorschriften und jährliche Berichte erstellen. Die Kommission kann festlegen, wie bestimmte Verpflichtungen umzusetzen sind, insbesondere bei technisch komplexen Anforderungen an Daten, die von Geschäftsanwendern generiert werden.

Einhaltung, Durchsetzung und Sanktionen

Die Durchsetzung des DMA ist zentralisiert – die Europäische Kommission fungiert als alleinige Durchsetzungsbehörde, vor allem über die Generaldirektion Wettbewerb und die Generaldirektion CONNECT (Digitalpolitik). Diese Struktur trägt dem grenzüberschreitenden Charakter der Aktivitäten der Gatekeeper Rechnung und gewährleistet eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten.

Zu den Ermittlungsbefugnissen der Kommission gehören:

  • Formelle Informationsanfragen von Gatekeepern und Dritten

  • Interviews mit Unternehmensvertretern und Zeugen

  • Razzien im Morgengrauen und Inspektionen vor Ort

  • Marktuntersuchungen zu neuen Dienstleistungen oder potenziellen systematischen Verstößen

  • Vorläufige Maßnahmen in dringenden Fällen zur Verhinderung schwerwiegender Schäden

Anforderungen an den Compliance-Prozess:

  • Gatekeeper müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung detaillierte Beschreibungen der Einhaltung der Vorschriften einreichen.

  • Nicht vertrauliche Zusammenfassungen müssen jährlich veröffentlicht werden.

  • Ein Dialog mit den Regulierungsbehörden ist erforderlich, wenn Verpflichtungen eine technische Spezifikation erfordern.

  • Der Beirat für digitale Märkte unterstützt die Kommission in Durchsetzungsfragen.

Sanktionen bei Verstößen:

Verstoßart

Höchststrafe

Standardverletzung

10 % des weltweiten Gesamtumsatzes

Wiederholte Nichteinhaltung

20 % des weltweiten Gesamtumsatzes

Periodische Strafzahlungen

5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes

Systematische Nichteinhaltung

Strukturelle Abhilfemaßnahmen, einschließlich potenzieller Veräußerungen

Bei systematischer Nichteinhaltung – definiert als mindestens drei Entscheidungen über Nichteinhaltung innerhalb von acht Jahren – kann die Kommission strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen verhängen, gegebenenfalls einschließlich Verboten von Übernahmen im Zusammenhang mit dem nicht konformen Kernplattformdienst.

Die Durchsetzung der Vorschriften war von Anfang an aktiv. In den Jahren 2024 und 2025 leitete die Kommission Untersuchungen gegen mehrere Gatekeeper ein, und es wurde über die Verhängung erheblicher Geldstrafen gegen große Plattformen wie Apple und Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die DMA berichtet. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Durchsetzung nicht nur theoretischer Natur ist.

Alle Entscheidungen der Kommission unterliegen der gerichtlichen Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, der über eine uneingeschränkte Zuständigkeit hinsichtlich Geldbußen und Strafzahlungen nach dem Wettbewerbsrecht und dem Marktgesetz verfügt.

Wechselwirkung mit EU- und nationalen Gesetzen

Die DMA agiert innerhalb eines umfassenderen EU-Rechtssystems und ist speziell darauf ausgelegt, eine regulatorische Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und gleichzeitig die bestehenden Wettbewerbsregeln zu ergänzen.

Verhältnis zum EU-Wettbewerbsrecht:

Der DMA ergänzt die traditionelle Kartellrechtsdurchsetzung nach Artikel 101 und 102 AEUV. Während das Wettbewerbsrecht wettbewerbswidriges Verhalten durch Einzelfalluntersuchungen ahndet, legt der DMA präventive Regeln fest, um schädliches Verhalten im Vorfeld zu verhindern. Beide Rahmenwerke können gleichzeitig Anwendung finden – ein Verhalten kann gegen den DMA verstoßen und gleichzeitig ein Kartellverfahren auslösen.

Wechselwirkung mit anderen EU-Gesetzen zum digitalen Recht und zum Datenschutz:

  • DSGVO: Die Zusammenführung von Daten über verschiedene Dienste hinweg erfordert eine DSGVO-konforme Einwilligung; die DMA bekräftigt dies, indem sie die erzwungene Einwilligung als Bedingung für die Nutzung von Diensten verbietet.

  • Digital Services Act: Behandelt Inhaltsmoderation und systemische Risiken, während sich der DMA auf Marktmacht und Fairness konzentriert.

  • P2B-Regulierung: Legt Transparenzanforderungen für Online-Plattformen fest; DMA fügt spezifische Verpflichtungen für designierte Gatekeeper hinzu

  • Verbraucherschutzbestimmungen: Gelten weiterhin neben den DMA-Bestimmungen

Nationale Regulierungskoordinierung:

Die Mitgliedstaaten dürfen den DMA-Gatekeepern keine zusätzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der bereits in der Verordnung geregelten Kernplattformdienste und -ziele auferlegen. Dies verhindert unterschiedliche nationale Gatekeeper-Regelungen und gewährleistet ein harmonisiertes Vorgehen im gesamten Binnenmarkt.

Die nationalen Wettbewerbsbehörden behalten jedoch eine wichtige Rolle. Sie können Nicht-Gatekeeper nach nationalem oder EU-Kartellrecht untersuchen, die Kommission bei DMA-Untersuchungen unterstützen und müssen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Deutschland hat beispielsweise seine nationalen Wettbewerbsregeln in Parallelverfahren gegen große digitale Plattformen angewendet und damit gezeigt, wie nationale Behörden und die Kommission koordiniert zusammenarbeiten können.

Frankreich zählt zu den Mitgliedstaaten, die sich am lautstärksten für eine konsequente Durchsetzung der DMA-Vorschriften einsetzen, während nationale Behörden in der gesamten EU zur Identifizierung potenzieller Gatekeeper-Kandidaten und Marktentwicklungen beitragen, die regulatorische Aufmerksamkeit erfordern.

Nutzen und Auswirkungen des DMA

Ziel des DMA ist es, mehreren Interessengruppen Vorteile zu bringen: Geschäftskunden (insbesondere KMU und Start-ups), Verbrauchern und der gesamten digitalen Wirtschaft in der EU.

Vorteile für Geschäftskunden:

  • Niedrigere Eintrittsbarrieren oder Expansionsmöglichkeiten in Märkten, die von großen Online-Plattformen dominiert werden

  • Stärkere Verhandlungsposition für Händler und App-Entwickler bei Verhandlungen mit Gatekeepern

  • Der Zugang zu nicht aggregierten Daten und Leistungskennzahlen ist für einen effektiven Wettbewerb unerlässlich.

  • Schutz vor ungerechtfertigter Streichung aus dem Angebot, Manipulation des Rankings oder der Verpflichtung von Geschäftskunden, ungünstige Bedingungen zu akzeptieren

  • Fähigkeit, direkt mit Kunden zu kommunizieren und Produkte oder Dienstleistungen über alternative Kanäle anzubieten

Vorteile für europäische Verbraucher:

  • Erweiterte Auswahl an Apps, Softwareanwendungen und Diensten jenseits der Angebote von Gatekeepern

  • Mehr Transparenz bei der Funktionsweise von Rankings und Werbedienstleistungen

  • Potenzial für niedrigere Preise und höhere Qualität durch zunehmenden Wettbewerb unter den Marktteilnehmern

  • Verbesserte Kontrolle über personenbezogene Daten und klarere Einwilligungsmechanismen

  • Zugriff auf App-Stores von Drittanbietern und alternative Zahlungsoptionen

Auswirkungen von Innovationen:

Die von der DMA verhängten Beschränkungen für Selbstbevorzugung, unfaire Paketangebote und Datenhortung dürften Raum für neue Dienste und Geschäftsmodelle schaffen. Bereiche, in denen mit verstärktem Wettbewerb zu rechnen ist, sind unter anderem die Interoperabilität von Messaging-Diensten, der App-Vertrieb jenseits traditioneller App-Stores und Cloud-Computing-Dienste, bei denen die von Gatekeepern gesammelten Daten zuvor unüberwindbare Vorteile verschafften.

Mögliche Herausforderungen:

  • Erhöhte Komplexität der Compliance für große Unternehmen, die als Gatekeeper fungieren.

  • Änderungen im Produktdesign (neue Zustimmungsaufforderungen, Auswahlbildschirme, geänderte Suchergebnisse)

  • Die laufenden Debatten versuchen, Datenschutzbedenken mit Interoperabilitätsanforderungen in Einklang zu bringen.

  • Es besteht die Gefahr einer geringeren Erlebnisqualität, wenn Gatekeeper ihre Investitionen in Dienstleistungen mit hohen Verpflichtungen reduzieren.

Globaler regulatorischer Einfluss:

Der DMA hat weltweit ähnliche Regulierungsansätze inspiriert. Das britische Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucherschutz von 2024 (Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024) wendet eine vergleichbare Gatekeeper-Regulierung an. Indien, Japan und andere Länder haben Regelungen eingeführt oder vorgeschlagen, die sich am Rahmen des DMA orientieren. Dies deutet darauf hin, dass der EU-Ansatz zu einem globalen Vorbild für die Regulierung anderer Unternehmen im digitalen Sektor werden könnte.

Häufig gestellte Fragen zum Digital Markets Act

Welche Dienste zählen gemäß DMA zu den Kernplattformdiensten?

Die DMA umfasst zehn Kategorien von Kernplattformdiensten: Online-Vermittlungsdienste (Marktplätze), Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Videoplattformen, nummernunabhängige Kommunikationsdienste (Messaging), Betriebssysteme, Webbrowser, virtuelle Assistenten, Cloud-Computing-Dienste und Online-Werbedienste. Ein Dienst unterliegt nur dann den DMA-Vorschriften, wenn er von einem designierten Gatekeeper bereitgestellt wird, der die festgelegten Größen- und Nutzerschwellenwerte erfüllt.

Welche Auswirkungen hat der DMA auf App-Entwickler und Händler?

App-Entwickler erhalten durch den DMA bedeutende neue Rechte. Sie können direkt mit Kunden kommunizieren, die über Gatekeeper-Plattformen gewonnen wurden, alternative Zahlungssysteme nutzen, ohne an die Dienste von Gatekeepern gebunden zu sein, in Echtzeit auf Leistungsdaten und über die Plattform generierte Daten zugreifen und unfaire Entscheidungen bezüglich Delisting oder Ranking anfechten. Auch Händler, die Online-Marktplätze nutzen, profitieren von dem Verbot, dass Gatekeeper Daten aus Transaktionen von Geschäftskunden verwenden, um mit diesen Händlern in Wettbewerb zu treten.

Wer setzt die DMA durch und wie können Entscheidungen angefochten werden?

Die Europäische Kommission ist die alleinige Durchsetzungsbehörde für die DMA-Regeln, wobei die Generaldirektion Wettbewerb und Generaldirektion CONNECT die Durchsetzungsmaßnahmen leiten. Unternehmen, gegen die negative Entscheidungen ergangen sind, können beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung einlegen, der die volle Zuständigkeit zur Überprüfung von Geldbußen und Strafzahlungen besitzt. Nationale Wettbewerbsbehörden unterstützen die Kommission, können die Einhaltung der DMA-Vorschriften gegenüber Gatekeepern jedoch nicht eigenständig durchsetzen.

In welchem ​​Verhältnis steht die DMA zur DSGVO-Einwilligung?

Die DMA integriert explizit die DSGVO-Standards für die Datenzusammenführung über zentrale Plattformdienste hinweg. Gatekeeper dürfen personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten nicht ohne freiwillige, spezifische und informierte Einwilligung zusammenführen. Entscheidend ist, dass die Einwilligung nicht zur Bedingung für die Nutzung des Dienstes erzwungen werden darf – Nutzer müssen eine echte Wahlmöglichkeit haben, und Gatekeeper dürfen keine unlauteren Methoden anwenden, um Einwilligungsentscheidungen zu manipulieren.

Gilt die DMA auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja. Die DMA-Richtlinie gilt basierend auf dem Standort der Nutzer, nicht auf dem Hauptsitz der Unternehmen. Jedes Unternehmen, das Kernplattformdienste für eine große Anzahl von Geschäftskunden mit Sitz in der EU oder Endkunden mit Sitz in der EU bereitstellt, kann unabhängig von seinem Heimatland als Gatekeeper eingestuft werden. Dies erklärt, warum amerikanische Unternehmen wie Alphabet, Amazon, Apple und Meta sowie das chinesische Unternehmen ByteDance den DMA-Verpflichtungen unterliegen.

Was passiert, wenn ein Gatekeeper sich nicht daran hält?

Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes für erstmalige Verstöße und bis zu 20 % für wiederholte Verstöße. Die Kommission kann zudem bei fortgesetzten Verstößen regelmäßige Strafzahlungen von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen. Bei systematischer Nichteinhaltung (drei oder mehr Entscheidungen innerhalb von acht Jahren) stehen strukturelle Maßnahmen – bis hin zur Zwangsveräußerung von Geschäftsbereichen – zur Verfügung.

Können nationale Behörden eigene Regeln für Gatekeeper hinzufügen?

Nein. Die Mitgliedstaaten dürfen Gatekeepern keine zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Angelegenheiten auferlegen, die unter die DMA fallen. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen einem einheitlichen, harmonisierten Rechtsrahmen unterliegen und nicht 27 unterschiedlichen nationalen Ansätzen. Nationale Behörden können jedoch weiterhin allgemeine Wettbewerbsregeln und Rechtsprechung auf Nicht-Gatekeeper oder auf Verhaltensweisen anwenden, die nicht unter den spezifischen Anwendungsbereich der DMA fallen.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die DMA befindet sich noch in ihrer anfänglichen Durchsetzungsphase; ihre volle Wirkung wird sich erst durch Leitliniendokumente, Durchsetzungsentscheidungen und regelmäßige Überprüfungen zeigen.

Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und Standardisierungsmandate erlassen, um technische Details – Interoperabilitätsspezifikationen, Messmethoden für aktive Nutzer und Datenzugriffsformate – zu präzisieren. Diese technischen Standards werden maßgeblich beeinflussen, wie sich Verpflichtungen in praktische Konformitätsanforderungen für die von Gatekeepern bereitgestellten Dienste umsetzen lassen.

Bereiche, die man im Auge behalten sollte:

  • Laufende Marktuntersuchungen könnten neue Arten von Kernplattformdiensten hinzufügen, falls in Bereichen wie generativer KI, intelligenten Geräten oder neuartigen Werbedienstleistungen schädliche Praktiken auftreten.

  • Der dreijährige Evaluierungszyklus kann Gesetzesänderungen auslösen, falls sich der ursprüngliche Rahmen als unzureichend erweist oder unbeabsichtigte Belastungen schafft.

  • Frühe Durchsetzungsentscheidungen und die daraus resultierenden Gerichtsurteile werden die Auslegung wichtiger Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität und Datenzugriff, präzisieren.

  • Neue, von Gatekeepern eingeführte Dienstleistungen könnten eine Zertifizierungsprüfung erfordern und damit den regulatorischen Rahmen erweitern.

Die Interaktion der DMA mit parallelen Regelungen in anderen Jurisdiktionen – darunter Großbritannien, Japan und möglicherweise die USA – wird ein neues globales Governance-Modell für große digitale Plattformen prägen. Mit zunehmender Reife der Durchsetzungspraxis und der Anpassung der Praktiken der Gatekeeper wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob die DMA ihre ambitionierten Ziele der Schaffung wettbewerbsfähiger und fairer Märkte im digitalen Sektor erreicht.

Für Geschäftskunden, App-Entwickler und alle, die auf den europäischen Digitalmärkten aktiv sind, ist es nicht mehr optional, sondern unerlässlich, sich über die Entwicklungen der DMA auf dem Laufenden zu halten, um in einem zunehmend regulierten Umfeld erfolgreich zu sein. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Kommission, die Berichte der Gatekeeper zur Einhaltung der Vorschriften und die Durchsetzungsentscheidungen sind die maßgeblichsten Quellen, um die praktische Entwicklung dieser Regeln zu verfolgen.


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