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Telekommunikation Sachverständigendienste

MVNO-Beratung

Sie sind in sicheren Händen:

Wenn Sie dies lesen, sind Sie wahrscheinlich eine Führungskraft, die sich mit einer potenziell strittigen Angelegenheit befasst, oder Sie sind Jurist oder ein anderer Fachmann, der in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Prozessführung oder Forensik tätig ist. Dann sind Sie bei uns in guten Händen.

Unser Team aus erfahrenen Führungskräften der Telekommunikationsbranche verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung (Beantwortung) sehr hoher Schadensersatzforderungen (ca. 600 Mio. US-Dollar) aus der Tätigkeit als Führungskräfte börsennotierter Telekommunikationsunternehmen und in der Abgabe schriftlicher und mündlicher Gutachten in zahlreichen internationalen Schiedsverfahren, darunter auch im Zusammenhang mit internationalen Investitionsverträgen. Unsere Spezialisten genießen aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung bei Schiedsgerichten und Gerichten hohes Ansehen.

Wir haben eng mit führenden Anwaltskanzleien zusammengearbeitet, beispielsweise (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Baker McKenzie,
  • Clifford Chance (Al-Jadaan & Partners),
  • Dentons,
  • Gide Loyrette Nouel (Gide),
  • Hogan Lovells,
  • Jones-Tag,
  • Gutsherr Patton Boggs.

Wir arbeiten auch regelmäßig mit anderen Branchenexperten zusammen, beispielsweise mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Mazars (Frankreich).

Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren

Für ein vertrauliches Gespräch mit uns darüber, wie wir Ihnen, Ihrer Organisation oder Ihrem Kunden bei der Suche nach praktischen Lösungen helfen können, wenden Sie sich bitte an Andrew White unter consulting@wraycastle.com oder füllen Sie das Formular am Ende der Seite aus.

Angebotene Sachverständigendienste:

Unabhängige Fallanalyse/Meinung

Vor der Geltendmachung eines Anspruchs oder während der Verhandlung einer Angelegenheit vor Erhalt eines Anspruchs ist es oft sinnvoll, die unvoreingenommene Meinung eines unabhängigen Experten einzuholen. Wir beraten entweder zu sehr spezifischen Punkten oder allgemeiner zu den Vorzügen eines bestimmten Falles aus technischer, wirtschaftlicher oder regulatorischer Sicht. Wir prüfen gründlich technische Dokumentationen, Industriestandards und regulatorische Richtlinien, um detaillierte Analysen und Gutachten zu erstellen, die Ihren Fall stärken.

Expertenaussage

Wir erstellen sowohl schriftliche als auch mündliche Sachverständigengutachten, die zur Vorlage vor einem Schiedsgericht oder Gericht geeignet sind. Unsere Experten verfügen über Erfahrung in der Erstellung schriftlicher Gutachten und in der Abgabe mündlicher Gutachten, einschließlich Kreuzverhör und Experten-Hot-Tubing.

Beratung

Über schriftliche und mündliche Zeugenaussagen hinaus bieten wir Beratungsdienste an, die Rechtsteams dabei helfen, die technischen Aspekte der Telekommunikation zu verstehen, potenzielle Fallstricke zu erkennen und wirksame Prozessstrategien zu entwickeln.

Unser Team erstellt Gutachten zu Themen wie:

  • Markteinfluss und Missbrauch – Oft geht es bei Streitigkeiten um die Quantifizierung von Marktszenarien ohne die angeblichen Handlungen. Dies kann Fragen des Wettbewerbs, der Regulierung, missbräuchlichen Verhaltens, wettbewerbswidrigen Verhaltens usw. umfassen.
  • Mengen – Selten sind sich die Parteien über die verbrauchten Leistungen völlig einig. Oft gehen Nutzungsaufzeichnungen bei einer oder mehreren Parteien verloren. Wir nutzen unsere Expertise und Erfahrung aus ähnlichen Situationen, um für beide Parteien akzeptable Mengenbereiche zu finden. Dank unserer Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt und kommen schnell zum Wesentlichen.
  • Preis- und Geschäftsbedingungen – Unterschiede in der Auslegung und im Verständnis von Vertragsklauseln führen häufig zu Streitigkeiten. Die Auslegung von Preisen und Geschäftsbedingungen im Telekommunikationsbereich ist besonders komplex. Dies liegt oft daran, dass die ursprüngliche Formulierung ein implizites Verständnis der „Geschäftspraktiken“ beinhaltet oder dass externe Veränderungen, wie z. B. Änderungen der Regulierung, die die Geschäftsbeziehung beeinflussen. Unsere Sachverständigen haben in zahlreichen derartigen Situationen ihre Erkenntnisse eingebracht.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigung – In Situationen, in denen die Vertragslaufzeit Auslegungsspielraum lässt, wurden wir als Telekommunikationsexperten beauftragt, eine unabhängige Stellungnahme zu branchenüblichen Vertragslaufzeiten unter ähnlichen Umständen abzugeben.
  • Benchmarking anhand von Branchennormen – Wir werden häufig gebeten, Benchmarks für Branchennormen zu erstellen. Wir haben unsere Expertise genutzt, um Benchmarks anhand öffentlich zugänglicher Informationen zu erstellen und dabei sorgfältig vergleichbare Beispiele auszuwählen. In einigen Fällen konnten wir auch durch die Kombination öffentlicher und nicht-öffentlicher Informationen hochrelevante und wertvolle Benchmarks erstellen.
  • Bewertungen – Wir arbeiten häufig mit Bewertungsexperten (normalerweise Wirtschaftsprüfern) zusammen, um Finanzbewertungen zur Unterstützung von Schadensersatzansprüchen zu erstellen.

Wir erstellen Gutachten in Bereichen wie:

  • Infrastruktur – Mobilfunk-/Drahtlosnetzwerke, zivile Infrastruktur (Masten, Türme, Mobilfunkstandorte, Dächer, Straßengelände), Glasfasernetze (FTTx, FTTP, FTTH, FTTC, FTTT), Breitbandnetze (fest (FWA) und mobil), Satellit (LEO, GEO), Unterseekabel (Untersee-Glasfaserkabel), Rechenzentren
  • Spektrum - Spektrumzuweisung, Spektrumpolitik, Spektrumüberwachung, Spektrumbewertung, Spektrumhandel, Störungen, DC - 1THz
  • Regulierung - Marktmissbrauch, Margen-Kosten-Schere, Wettbewerb, SMP erhebliche Marktmacht, MTR FTR Mobilfunk-Terminierungsentgelte, Marktmaßnahmen, Lizenzierung, Genehmigung, Unterlassung
  • Inter-Carrier - Nationales Roaming, Internationales Roaming, Betrug, SMS, gemeinsame Nutzung von Mobilfunkstandorten, passives Teilen, aktives Teilen, gemeinsame Nutzung des Spektrums
  • Kommerziell - Schadenshöhe, M&A-Leistung, Vertragsbenchmarking, SLAs (Service Level Agreements), QoS Quality Service, MVNO-Vereinbarungen, Intercarrier-Vereinbarungen, nationales Roaming, Betrug, Vertragsbruch, Gegenforderungen, IP-Verletzung
  • Technologien – 2G / 3G / 4G / LTE / 5G / 6G, NTN, Satellit, IoT, NIoT, KI, TETRA, GSM-R, FRMCS, WLAN, 100G / 200G / 400G / 800G / 1T
  • International - Streitigkeiten um internationale Investitionsverträge, globaler Titel

Ausgewählte frühere Fälle:

  • Überlastung von Telekommunikationsmasten – Ein führendes Turmunternehmen (TowerCo) beauftragte uns mit der Erstellung eines prozesstauglichen Gutachtens zur Feststellung, ob abgespannte Masten (ca. 100 m hoch) überlastet waren. In enger Zusammenarbeit mit einem weltweit tätigen Experten wurde die Mastkonstruktion modelliert und analysiert.
  • MVNO-Rahmenvertrag – Von einem Staat als Sachverständiger der Beklagten in einem Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC) mit einem Streitwert von ca. 50 Millionen US-Dollar zum Internationalen Investitionsabkommen beauftragt. Aspekte des Falles: Regulierungsmissbrauch, nationales Roaming, nationale und internationale Nummerierung, Marktmissbrauch und MVNO-Migration.
  • MVNO-Rahmenvertrag – Ein staatliches Telekommunikationsunternehmen wurde als Sachverständiger in einem internationalen Handelsschiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC) mit einem Streitwert von ca. 60 Millionen US-Dollar beauftragt. Aspekte des Falles: Vergleich der Marktvertragsbedingungen, Vergleich mit internationalen Normen, Missbrauch, Preismissbrauch, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Vergleich der MVNO-Vertragsbedingungen, überhöhte Margen und MVNO-Migration.
  • Einwanderungsfall – Beauftragt, die Plausibilität der Aussagen eines Telekommunikationsexperten im Einwanderungsfall zu beurteilen.
  • MVNO-Vertrag über nationale Dienste – Von einer international bekannten MVNO-Gruppe als Sachverständiger der Beklagten in einer Klage in Höhe von ca. 30 Millionen US-Dollar vor nationalen Gerichten beauftragt. Aspekte des Falles: Regulierungsmissbrauch, Marktmissbrauch und MVNO-Migration.
  • Nationales Roaming-Abkommen – Beklagter in einem Streit über nationales Roaming im Wert von 600 Mio. S$, gemeinsame Nutzung von Mobilfunkstandorten und internationalen Datenverkehr zwischen Mobilfunknetzbetreibern auf einem nationalen Markt.

Wir verstehen, dass:

  • Rechtsstreitigkeiten erstrecken sich fast immer über zwei oder mehr Jahre. Unserer Erfahrung nach ist es äußerst hilfreich, einen Sachverständigen so früh wie möglich in den Prozess einzubeziehen, idealerweise noch vor Beginn des Prozesses. Tatsächlich wurden wir in vielen Fällen, an denen wir beteiligt waren, bereits vor dem Prozessanwalt bestellt.
  • Die Zeitvorgaben sind anspruchsvoll – Wir haben bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, qualitativ hochwertige und fundierte Expertenberichte auch in sehr kurzen Zeitvorgaben zu erstellen.
  • Praktische Branchenerfahrung zählt – Wenn Sie als Kunde nicht davon überzeugt sind, dass die Person, die Sie als Experten einstellen möchten, wirklich über Kenntnisse und echte Erfahrung in ihrem Thema verfügt, stellen Sie sie nicht ein.
  • Kommunikation ist entscheidend – Wir müssen häufig Tausende von Seiten mit Argumenten, Gegenargumenten, Beweismitteln und Zeugenaussagen zu protokollierten, überzeugenden Aussagen zusammenfassen. Unsere Sachverständigen sind sich dessen von Beginn des Auftrags an bewusst.
  • Wir sind nicht in allen Bereichen Experten. Sollten wir in Ihrem speziellen Bereich nicht über die erforderliche Expertise verfügen, sagen wir Ihnen dies bitte. Wir können Ihnen möglicherweise helfen, die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen anderweitig zu beschaffen.


Andrew White

Praxisleiter: Andrew White

Unsere Sachverständigenpraxis wird von Andrew White (M.Eng., C.Eng. FIET MBA(LBS)) geleitet. Andrew verfügt über umfassende Prozesserfahrung in der Telekommunikationsbranche. Er war für die Leitung großer Rechtsstreitigkeiten aus Unternehmenssicht verantwortlich und trat mehrfach in internationalen Schiedsverfahren, Prozessen und Streitigkeiten vor Gerichten wie der Internationalen Handelskammer (ICC) und nationalen Gerichten auf. Die Gerichte bewerteten seine mündlichen Aussagen als „sehr überzeugend“.

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