Telekommunikation Sachverständigendienste

MVNO Consulting

Sie sind in sicheren Händen:

Wenn Sie dies lesen, sind Sie wahrscheinlich eine Führungskraft, die mit einer möglicherweise strittigen Angelegenheit befasst ist, oder Sie sind Jurist oder in einem anderen Bereich tätig, der sich mit Schiedsverfahren, Prozessführung oder forensischer Gutachten befasst. In diesem Fall sind Sie bei uns in guten Händen.

Unser Team aus erfahrenen Führungskräften der Telekommunikationsbranche hat erfolgreich sehr hohe Schadensersatzforderungen (ca. 600 Mio. US-Dollar) abgewehrt, die sie als Führungskräfte börsennotierter Telekommunikationsunternehmen bewältigt haben. Darüber hinaus haben sie in zahlreichen internationalen Schiedsverfahren, insbesondere solchen mit Bezug zu internationalen Investitionsschutzabkommen, schriftliche und mündliche Gutachten erstellt. Unsere Spezialisten genießen aufgrund ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung hohes Ansehen bei Gerichten und Schiedsgerichten.

Wir haben eng mit führenden Anwaltskanzleien zusammengearbeitet, wie zum Beispiel (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Baker McKenzie
  • Bryan Cave Leighton Paisner (BCLP)
  • Clifford Chance (Al-Jadaan & Partners),
  • Dentons
  • Gide Loyrette Nouel (Gide)
  • Hogan Lovells,
  • Jones Day
  • Squire Patton Boggs

Wir arbeiten auch regelmäßig mit anderen Branchenexperten zusammen, beispielsweise mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Mazars (Frankreich).

Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Für ein vertrauliches Gespräch darüber, wie wir Sie, Ihre Organisation oder Ihren Kunden bei der Suche nach praktischen Lösungen unterstützen können, wenden Sie sich bitte an Andrew White unter consulting@wraycastle.com oder füllen Sie das Formular am Ende der Seite aus. In dringenden Fällen erreichen Sie uns telefonisch unter +44 (0)1539 742 742.

Unabhängige Fallanalyse / Meinung

Vor Einreichung einer Klage oder während der Verhandlung vor deren Eingang ist es oft ratsam, die unvoreingenommene Meinung eines unabhängigen Experten einzuholen. Wir beraten Sie entweder zu konkreten Punkten oder allgemein zu den Erfolgsaussichten eines bestimmten Falles aus technischer, wirtschaftlicher oder regulatorischer Sicht. Wir führen gründliche Prüfungen technischer Dokumentationen, Branchenstandards und regulatorischer Richtlinien durch, um detaillierte Analysen und Gutachten zu erstellen, die Ihren Fall stärken.

Sachverständigengutachten

Wir bieten sowohl schriftliche als auch mündliche Sachverständigengutachten an, die sich für die Vorlage vor einem Schiedsgericht oder Gericht eignen. Unsere Experten verfügen über Erfahrung in der Erstellung solcher schriftlicher Gutachten und in der Abgabe mündlicher Aussagen, einschließlich Kreuzverhör und Experteninterviews.

Beratung

Neben schriftlichen und mündlichen Gutachten bieten wir Beratungsleistungen an, um Rechtsteams dabei zu helfen, die technischen Aspekte der Telekommunikation zu verstehen, potenzielle Fallstricke zu erkennen und effektive Prozessstrategien zu entwickeln.

Unser Team bietet fachkundige Stellungnahmen zu Themen wie:

  • Marktauswirkungen und Missbrauch – Streitigkeiten beinhalten häufig die Quantifizierung von Marktszenarien, die ohne die mutmaßlichen Handlungen entstanden wären. Dies kann Fragen des Wettbewerbs, der Regulierung, missbräuchlichen Verhaltens, wettbewerbswidrigen Verhaltens usw. umfassen.
  • Mengen – Die Parteien haben selten ein identisches Verständnis der in Anspruch genommenen Leistungsmengen. Oftmals sind die Nutzungsaufzeichnungen bei einer oder mehreren Parteien verloren gegangen. Wir haben unsere Expertise und Erfahrung aus ähnlichen Fällen genutzt, um für beide Parteien akzeptable Mengenbereiche zu ermitteln. Dank unserer Erfahrung erkennen wir das Wesentliche und erfassen schnell die Fakten.
  • Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen – Unterschiedliche Auslegungen von Vertragsklauseln führen häufig zu Streitigkeiten. Die Auslegung von Preisen und Geschäftsbedingungen im Telekommunikationsbereich ist besonders komplex, oft bedingt durch die ursprüngliche Formulierung, die ein implizites Verständnis der gängigen Praxis beinhaltet, oder durch externe Änderungen, wie beispielsweise regulatorische Änderungen, die die Geschäftsbeziehung beeinflussen. Unsere Sachverständigen haben in zahlreichen solchen Fällen wertvolle Einblicke gegeben.
  • Vertragslaufzeit und Kündigung – In Fällen, in denen die Vertragslaufzeit auslegungsbedürftig ist, wurden wir als Telekommunikationsexperten beauftragt, eine unabhängige Stellungnahme zu branchenüblichen Vertragslaufzeiten unter ähnlichen Umständen abzugeben.
  • Benchmarking anhand von Branchenstandards – Wir werden häufig gebeten, Benchmarks für Branchenstandards zu erstellen. Mithilfe unserer Expertise entwickeln wir Benchmarks auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und achten dabei auf vergleichbare Beispiele. In einigen Fällen gelingt es uns auch, durch die Kombination von öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlichen Informationen hochrelevante und wertvolle Benchmarks zu erstellen.
  • Bewertungen - Wir arbeiten häufig mit Bewertungsexperten (in der Regel Wirtschaftsprüfern) zusammen, um finanzielle Gutachten zur Unterstützung von Schadensersatzansprüchen zu erstellen.

Wir bieten Expertenmeinungen in Bereichen wie:

  • Infrastruktur – Mobilfunk-/Funknetze, zivile Infrastruktur (Masten, Türme, Mobilfunkstationen, Dachstandorte, Straßenstandorte), Glasfasernetze (FTTx, FTTP, FTTH, FTTC, FTTT), Breitbandnetze (Festnetz (FWA) & Mobilfunk), Satelliten (LEO, GEO), Unterwasser (Untersee-Glasfaserkabel), Rechenzentren
  • Spektrum – Spektrumzuweisung, Spektrumpolitik, Spektrumüberwachung, Spektrumbewertung, Spektrumhandel, Interferenzen, DC – 1 THz
  • Regulierungsfragen – Marktmissbrauch, Margenverengung, Wettbewerb, erhebliche Marktmacht von SMP, Mobilfunkterminierungsgebühren von MTR und FTR, Marktabhilfemaßnahmen, Lizenzierung, Genehmigung, Unterlassung
  • Inter-Carrier – Nationales Roaming, internationales Roaming, Betrug, SMS, gemeinsame Nutzung von Mobilfunkzellen, passive gemeinsame Nutzung, aktive gemeinsame Nutzung, Spektrumteilung
  • Kommerzielles – Schadenshöhe, M&A-Performance, Vertragsvergleich, SLAs (Service Level Agreements), QoS (Quality of Service), MVNO-Vereinbarungen, Intercarrier-Vereinbarungen, nationales Roaming, Betrug, Vertragsbruch, Gegenforderungen, Verletzung von geistigem Eigentum
  • Technologien – 2G / 3G / 4G / LTE / 5G / 6G, NTN, Satellit, IoT, NIoT, KI, TETRA, GSM-R, FRMCS, WLAN, 100G / 200G / 400G / 800G / 1T
  • International – Streitigkeiten über internationale Investitionsschutzverträge, globaler Titel

Ausgewählte frühere Fälle:

  • Überlastung von Telekommunikationsmasten – Ein führendes Turmunternehmen (TowerCo) beauftragte uns mit der Erstellung eines für Gerichtsverfahren geeigneten Gutachtens zur Feststellung, ob abgespannte Masten (ca. 100 m hoch) überlastet waren. In enger Zusammenarbeit mit einem international anerkannten Experten wurde die Mastkonstruktion modelliert und analysiert.
  • MVNO-Rahmenvertrag – Beauftragt von einem Staat als Sachverständiger der Beklagtenseite in einem internationalen Investitionsschiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC) mit einem Streitwert von ca. 50 Mio. US-Dollar. Aspekte des Falles: Missbrauch von Regulierungsbestimmungen, nationales Roaming, nationale und internationale Rufnummernvergabe, Marktmissbrauch und MVNO-Migration.
  • MVNO-Rahmenvertrag – Beauftragt von einem etablierten staatlichen Telekommunikationsunternehmen als Sachverständiger der Beklagtenseite in einem internationalen Handelsschiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (ICC) mit einem Streitwert von ca. 60 Mio. US-Dollar. Aspekte des Falles: Marktvergleich von Vertragsbedingungen, Vergleich mit internationalen Normen, Missbrauch, Preismissbrauch, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Vergleich von MVNO-Vertragsbedingungen, überhöhte Gewinnspannen und MVNO-Migration.
  • Einwanderungsfall – Beauftragt, die Plausibilität der Aussagen eines Telekommunikationsfachmanns in einem Einwanderungsfall zu beurteilen.
  • Nationaler MVNO-Dienstleistungsvertrag – Beauftragt von einem international bekannten MVNO-Konzern als Sachverständiger der Beklagten in einem Rechtsstreit um ca. 30 Mio. US-Dollar vor nationalen Gerichten. Aspekte des Falles: Regulierungsmissbrauch, Marktmissbrauch und MVNO-Migration.
  • Nationales Roaming-Abkommen – Beklagte in einem nationalen Streitfall um 600 Millionen Singapur-Dollar; Roaming, gemeinsame Nutzung von Mobilfunkstandorten und internationaler Datenverkehr zwischen Mobilfunknetzbetreibern auf einem nationalen Markt.

Wir verstehen Folgendes:

  • Rechtsstreitigkeiten erstrecken sich fast immer über zwei Jahre oder länger. Aus unserer Erfahrung ist es äußerst hilfreich, wenn ein Sachverständiger so früh wie möglich im Verfahren hinzugezogen wird, idealerweise noch vor Prozessbeginn. Tatsächlich wurden wir in vielen Fällen, an denen wir beteiligt waren, vor den Prozessanwälten bestellt.
  • Zeitvorgaben sind eine Herausforderung – wir haben schon mehrfach bewiesen, dass wir auch unter sehr engen Zeitvorgaben qualitativ hochwertige und fundierte Gutachten erstellen können.
  • Praxiserfahrung in der Branche zählt – Wenn Sie als Kunde nicht davon überzeugt sind, dass die Person, die Sie als Experten vorschlagen, sich wirklich mit ihrem Thema auskennt und über echte Erfahrung in diesem Bereich verfügt, sollten Sie sie nicht einstellen.
  • Kommunikation ist entscheidend – wir müssen häufig Tausende von Seiten an Argumenten, Gegenargumenten, Beweismitteln und Zeugenaussagen auf wenige Minuten überzeugender Zeugenaussagen zusammenfassen. Unsere Sachverständigen sind sich dessen von Beginn des Auftrags an bewusst.
  • Wir sind nicht in allen Bereichen Experten – sollten wir in dem von Ihnen benötigten Bereich nicht über die erforderliche Expertise verfügen, teilen wir Ihnen dies mit. Gegebenenfalls können wir Ihnen helfen, die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen anderweitig zu beschaffen.
Andrew White

Praxisleiter: Andrew White

Unsere Abteilung für Sachverständigengutachten wird von Andrew White, M.Eng, C.Eng FIET MBA(LBS), geleitet. Andrew verfügt über umfassende Erfahrung in der Prozessführung im Telekommunikationssektor. Er war für die Leitung bedeutender Rechtsstreitigkeiten aus Unternehmenssicht verantwortlich und trat wiederholt in internationalen Schiedsverfahren, Gerichtsverfahren und Streitigkeiten vor Schiedsgerichten wie der Internationalen Handelskammer (ICC) und nationalen Gerichten auf. Seine mündlichen Aussagen wurden von den Schiedsgerichten als „sehr überzeugend“ bewertet.

Dringender Fall? Rufen Sie +44 (0)1539 742 742 an.

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